BauMit Holding AG

Photovoltaik als Direktinvestment

Beim Direktinvestment erwirbt der Investor eine konkret zugeordnete Photovoltaikanlage. Betrieb, Stromvermarktung, laufende Betreuung und Abrechnung übernimmt BauMit beziehungsweise die Projektgesellschaft im vertraglich festgelegten Umfang.

Eigentum und Betreiberrolle sind getrennt

Der Investor besitzt die konkrete Anlage. Wer zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer, Anlagenbetreiber nach EEG, Vertragspartner der Dachnutzung und Empfänger der Stromerlöse ist, ergibt sich verbindlich aus den jeweiligen Kauf-, Betreiber-, Nutzungs- und Vermarktungsverträgen.

BauMit beziehungsweise die Projektgesellschaft übernimmt Betrieb und Vermarktung nach diesen Projektverträgen. Der Investor erhält keine feste Anlagenpacht.

Monatliche Abschläge und Jahresendabrechnung

Die laufenden Zahlungen erfolgen monatlich als Abschläge auf Grundlage des Ertragsgutachtens. Einmal jährlich wird mit dem tatsächlich erzielten Ertrag abgerechnet. Mehr- oder Mindererträge werden nach der vertraglichen Abrechnungslogik ausgeglichen.

Projektprüfung und Risiken

  • Prüfung von Dach, Statik, Einstrahlung, Netzanschluss und technischer Auslegung.
  • Prüfung der Dachnutzungs-, Betreiber-, Vermarktungs- und Versicherungsverträge.
  • Ertrags-, Technik-, Ausfall-, Dach-, Betreiber-, Gegenpartei- und Verwertungsrisiken bleiben projektspezifisch zu beurteilen.
  • Sachwertinvestitionen können bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Steuerliche Einordnung

Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und lineare AfA setzen die gesetzlichen und individuellen Voraussetzungen voraus. Die steuerliche Zurechnung folgt nicht allein einer Marketingbezeichnung, sondern der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung.

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