BauMit Holding AG
Steueroptimierung mit Photovoltaik
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann Investitionswirkungen zeitlich vorziehen. Sonderabschreibung und lineare AfA wirken nach der Anschaffung. Ob und in welcher Höhe die Instrumente greifen, muss für den konkreten Betrieb und das konkrete Wirtschaftsgut geprüft werden.
Investitionsabzugsbetrag vor der Investition
Bei erfüllten Voraussetzungen können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden. Es gelten insbesondere die gesetzliche Gewinngrenze, der Investitionszeitraum und die betrieblichen Nutzungsvoraussetzungen.
Sonderabschreibung und lineare AfA
Nach der Anschaffung können bei erfüllten Voraussetzungen Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent hinzukommen. Daneben ist die reguläre lineare AfA auf der jeweils maßgeblichen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.
Keine Steuerberatung
Die Darstellungen und der Rechner sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Vor einer Investition sollte die Gestaltung mit entsprechend befugten Beratern geprüft werden.
