- Abregelung
- Vorübergehende Reduzierung der Einspeiseleistung, etwa wegen Netzengpässen oder negativer Strompreise.
- Abschlagszahlung
- Monatliche Vorauszahlung an den Investor auf Grundlage des Ertragsgutachtens. Sie wird in der Jahresendabrechnung mit dem tatsächlich erzielten Ertrag abgeglichen und ist weder ein festes Nutzungsentgelt noch eine garantierte Rendite.
- Anzulegender Wert
- Gesetzlich bestimmter Rechenwert, aus dem sich in der Direktvermarktung die Marktprämie ableitet.
- Direktvermarktung
- Verkauf des erzeugten Stroms über einen Vermarkter an der Strombörse statt über eine feste Einspeisevergütung.
- EEG
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt unter anderem Netzanschluss, Vermarktung und Förderung erneuerbarer Energien.
- Einspeisevergütung
- Gesetzlich geregelte Zahlung des Netzbetreibers für eingespeisten Solarstrom bei Anlagen, die dieses Vergütungsmodell nutzen dürfen.
- IAB
- Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann unter gesetzlichen Voraussetzungen einen Teil künftiger Anschaffungskosten vorab steuerlich berücksichtigen.
- Jahresendabrechnung
- Jährlicher Abgleich der bereits gezahlten Abschläge mit dem tatsächlich erzielten Ertrag der Anlage. Die Abweichung wird nach den Regelungen der Projektverträge ausgeglichen.
- kWp
- Kilowatt-Peak bezeichnet die Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage unter standardisierten Testbedingungen.
- Marktprämie
- Ausgleich zwischen dem anzulegenden Wert und dem energieträgerspezifischen Marktwert in der geförderten Direktvermarktung.
- Marktwert Solar
- Monatlich ermittelter durchschnittlicher Börsenwert des tatsächlich eingespeisten Solarstroms.
- Dachpacht
- Entgelt für die vertragliche Überlassung einer Dachfläche. Es fließt an den Dacheigentümer und ist von den ertragsbasierten Abschlagszahlungen an einen Direktinvestor zu unterscheiden.
- Dachpachtvertrag
- Vertrag zwischen Dacheigentümer und Dachpächter über die Nutzung einer konkret beschriebenen Fläche; Anlageneigentum und Betreiberrolle können in weiteren Verträgen abweichend zugeordnet sein.
- P90-Ertrag
- Quantil einer probabilistischen Ertragsprognose: Der P90-Wert soll unter den Modellannahmen mit 90 Prozent Wahrscheinlichkeit überschritten werden. Er bedeutet nicht, dass der Wert in exakt 90 Prozent einzelner Betriebsjahre erreicht wird.
- Sonderabschreibung
- Zusätzliche Abschreibung nach § 7g EStG, die bei erfüllten Voraussetzungen neben der regulären Abschreibung genutzt werden kann.
- TOPCon
- Moderne Solarzellentechnologie mit passiviertem Kontakt und hoher Effizienz.
- Wechselrichter
- Wandelt den von Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in netzfähigen Wechselstrom um.
- Wirtschaftliches Eigentum
- Steuerliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu der Person, die dauerhaft über Nutzen und Risiken verfügt.