EEG & Direktvermarktung

Nach dem EEG: Anschlussvermarktung und Weiterbetrieb

Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung können PV-Anlagenbetreiber in die „sonstige Direktvermarktung“ wechseln und den Strom zu Marktpreisen am Spotmarkt verkaufen, mit einem Stromabnehmer ein PPA schließen oder auf Eigenverbrauch umstellen. Die Anlage produziert nach 20 Jahren noch etwa 90 Prozent ihrer Ausgangsleistung. Der Weiterbetrieb ist in den meisten Fällen wirtschaftlich attraktiv.

Die 20-jährige EEG-Förderung ist gut verstanden. Weniger Aufmerksamkeit bekommt die Phase danach — dabei ist sie ein realer Cashflow-Block, der die Gesamtrendite einer PV-Kapitalanlage spürbar beeinflusst. Wer die Post-EEG-Optionen kennt, plant Anlagen anders.

1. Wie sich eine Anlage nach 20 Jahren zeigt

Nach zwei Jahrzehnten Betrieb sind die Module typischerweise auf 87 bis 92 Prozent ihrer Ausgangsleistung degradiert, die Wechselrichter sind einmal ausgetauscht, die Montage und Verkabelung zeigen erwartbare Gebrauchsspuren. Das Fremdkapital ist getilgt. Die Betriebskosten sind eingespielt und liegen in der Regel zwischen 1,0 und 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit hat die Anlage einen sehr niedrigen Break-Even-Strompreis — sie produziert auch bei moderaten Marktpreisen positiv Cashflow.

2. Option 1: Sonstige Direktvermarktung

Nach Ablauf der EEG-Förderung kann der Betreiber einen Vertrag für die sonstige Direktvermarktung schließen; der Strom wird dann ohne Marktprämie zu Marktbedingungen verkauft. Der Anlagenbetreiber verhandelt einen neuen Direktvermarktungs-Vertrag, die Vermarktungsgebühren sind typischerweise leicht höher als in der EEG-Direktvermarktung. Die Erlöse hängen vollständig vom Marktwert Solar ab. In Jahren mit hohen Strompreisen ist das attraktiv; in Niedrigpreisjahren bleibt der Break-Even der Maßstab.

3. Option 2: Power Purchase Agreement (PPA)

Ein PPA ist ein bilateraler Stromliefervertrag mit einem konkreten Abnehmer — häufig einem Industrieunternehmen, einem Stadtwerk oder einem spezialisierten PPA-Händler. Der Stromerlös wird für die Vertragslaufzeit fixiert, typisch über drei bis zehn Jahre. Vorteile: Planbarkeit, keine Spotmarkt-Volatilität. Nachteil: weniger Upside bei steigenden Preisen. PPAs haben sich seit etwa 2020 als etablierte Alternative zur sonstigen Direktvermarktung entwickelt, auch für Post-EEG-Anlagen.

Der PPA-Markt hat sich erweitert: Neben klassischen Stadtwerken haben sich spezialisierte Grünstrom-Händler etabliert, die auch kleinere Anlagen bedienen. Vergleichsplattformen bieten Marktüberblicke. Die konkrete Vertragsstruktur — Laufzeit, Preisformel, Mengenpflicht — sollte individuell verhandelt werden.

4. Option 3: Eigenverbrauch

Für Betreiber, die zum Zeitpunkt des Förderendes selbst einen relevanten Stromverbrauch haben — etwa durch einen Produktionsbetrieb, eine Flottenlade-Infrastruktur oder eine Wärmepumpe — wird Eigenverbrauch ökonomisch zunehmend interessant. Der selbst verbrauchte Strom spart den Netzbezugspreis (meist im Bereich von 25 bis 40 Cent pro Kilowattstunde für Gewerbe), während die Erzeugungskosten nur wenige Cent betragen. Eigenverbrauch nach Post-EEG-Umstellung verlangt häufig eine Messkonzept-Änderung und teilweise eine Registrierung nach § 21 EEG.

5. Option 4: Verkauf am Zweitmarkt

Institutionelle Käufer — Energieversorger, Infrastrukturfonds, spezialisierte Betreiber — kaufen Post-EEG-Anlagen mit laufender Restnutzung. Die Preise orientieren sich an einer Discounted-Cashflow-Rechnung aus erwarteten Marktpreisen, Restnutzungsdauer und Zustand. Für private Anleger ist der Verkauf eine Exit-Option, wenn sie die Post-EEG-Verwaltung nicht selbst führen möchten. Der Zweitmarkt für Post-EEG-Anlagen ist etabliert, aber weniger standardisiert als der EEG-Anlagen-Markt.

Option Cashflow Komplexität
Sonstige Direktvermarktung Volatil, Marktpreis Gering
PPA (3–10 J) Fix, verhandelt Mittel
Eigenverbrauch Hoch (Netzersparnis) Hoch (Messkonzept)
Anlagenverkauf Einmaliger Erlös Einmalig

6. Technischer Zustand und Investitionsbedarf

Der Weiterbetrieb setzt voraus, dass die Anlage technisch noch in gutem Zustand ist. Empfehlenswert ist spätestens im Jahr 19 eine technische Inspektion mit Thermographie und Ertragsauswertung — so werden Schwachstellen identifiziert und ggf. rechtzeitig behoben. Größere Investitionen (Modul-Austausch, zweiter Wechselrichter-Wechsel) müssen gegen die verbleibenden Cashflows abgewogen werden. Häufig lohnt sich Repowering — also der Austausch alter Module gegen moderne, leistungsstärkere.

7. Vertragliche Umstellungen rechtzeitig planen

Pacht-, Versicherungs-, Wartungs- und Direktvermarktungs-Verträge laufen häufig an die EEG-Laufzeit gekoppelt. Wer die Anlage über das EEG hinaus betreiben will, sollte die Verträge rechtzeitig verlängern oder neu verhandeln. Insbesondere der Pachtvertrag braucht bei Weiterbetrieb häufig eine Anschlusslaufzeit oder eine Verlängerungsoption. Dieser Schritt sollte mindestens zwei Jahre vor Förderende in Angriff genommen werden.

Ist der Weiterbetrieb wirtschaftlich planbar?

Ja, bei realistischen Annahmen zum Marktpreis. Der Break-Even einer eingespielten Post-EEG-Anlage liegt bei wenigen Cent pro Kilowattstunde. Selbst Durchschnittspreise am Spotmarkt von 6 bis 8 Cent reichen für positiven Cashflow.

Was kostet die Umstellung auf sonstige Direktvermarktung?

Die Umstellung ist primär administrativ: Neuer Direktvermarktungs-Vertrag, Anpassung der Anlagenzusammenfassung beim Netzbetreiber, Meldung im Marktstammdatenregister. Zusätzliche Hardwareinvestitionen sind in der Regel nicht nötig.

Wie lange läuft eine Anlage maximal?

Technisch sind bei guter Pflege 30 bis 35 Jahre realistisch. Begrenzend wirken Moduldegradation, Dachzustand und — bei Pachtmodellen — die Laufzeit der Nutzungsverträge. Repowering kann die Laufzeit deutlich verlängern.

Ergibt sich bei Verkauf am Zweitmarkt ein großer Preisabschlag?

Post-EEG-Anlagen werden typischerweise unterhalb des Wiederbeschaffungswerts für Neuanlagen gehandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der diskontierten zukünftigen Cashflows — damit sind die Preise stark von aktuellen Strompreiserwartungen und Diskontierungssätzen abhängig.

Nachvollziehbar belegt

Offizielle Quellen

Geprüft am 22. Juli 2026
  1. § 25 EEG (Beginn und Dauer des Zahlungsanspruchs)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet ↗
  2. Solaranlagen: Nutzung, Veräußerungsformen und PflichtenBundesnetzagentur ↗
  3. Photovoltaics ReportFraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE ↗
Verfasst von

Fabian Rink

BauMit Holding AG. Der Beitrag dient der allgemeinen Information. Steuerliche, rechtliche und finanzielle Auswirkungen müssen für den konkreten Einzelfall mit entsprechend befugten Beratern geprüft werden.

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